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   OLG Hamm, 21.08.1997 - 4 Ss OWi 800/97   

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https://dejure.org/1997,5477
OLG Hamm, 21.08.1997 - 4 Ss OWi 800/97 (https://dejure.org/1997,5477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1997 - 4 Ss OWi 800/97 (https://dejure.org/1997,5477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1997 - 4 Ss OWi 800/97 (https://dejure.org/1997,5477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 345
  • NStZ-RR 1997, 379
  • VRS 94, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Zwar ist es - auch im Hinblick auf die Beurteilung des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes - grundsätzlich möglich, dass geübte und erfahrene Polizeibeamte durch Beobachtung der beteiligten Fahrzeuge über eine hinreichend lange Strecke den Abstand zwischen ihnen in gerichtsverwertbarer Weise einschätzen können, wenn sie in einer nicht zu großen Entfernung schräg versetzt hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fahren (zu vgl. OLG Hamm, VRS 94, 303; VRS 58, 276; OLG Düsseldorf, VRS 56, 57), was insbesondere gilt, wenn Schätzungshilfen, wie etwa die Länge der Leitlinienmarkierungen oder dergleichen, vorhanden sind.
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Zwar ist es - auch im Hinblick auf die Beurteilung des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes - grundsätzlich möglich, dass geübte und erfahrene Polizeibeamte durch Beobachtung der beteiligten Fahrzeuge über eine hinreichend lange Strecke den Abstand zwischen ihnen in gerichtsverwertbarer Weise einschätzen können, wenn sie in einer nicht zu großen Entfernung schräg versetzt hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fahren (zu vgl. OLG Hamm, VRS 94, 303; VRS 58, 276; OLG Düsseldorf, VRS 56, 57), was insbesondere gilt, wenn Schätzungshilfen, wie etwa die Länge der Leitlinienmarkierungen oder dergleichen, vorhanden sind.
  • OLG Hamm, 30.07.2001 - 4 Ss OWi 511/01

    Aufhebung, Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, Ermittlung

    Zwar entsprechen die Feststellungen grundsätzlich den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit Tachometervergleich (vgl. Hentschel, StraßenverkehrsR, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 62 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 21. August 1997 - 4 Ss OWi 800/97- in NStZ-RR 1997, 397f und vom 4. Februar 1999 - 4 Ss OWi 49/99 -).
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